Reifenreparatur

Es ist nicht zwangsläufig notwendig neue Reifen zu kaufen, wenn ein Defekt vorliegt. Je nach vorliegendem Schaden am Reifen ist eine Reparatur möglich.
In der Straßenverkehrszulassungsordnung ist genau geregelt, bei welchen Beschädigungen eine Reifenreparatur durchgeführt werden darf.
Da solche Reparaturen ein hohes technisches Niveau voraussetzen, sollten diese nur von Fachleuten durchgeführt werden, um Sicherheitsrisiken auszuschließen.

Reparatur durch Kaltvulkanisation:

Eine Instandsetzung durch Kaltvulkanisation ist nur bei Stichverletzungen im Bereich der Lauffläche und nur bis 6 mm Schadensausdehnung – an der Reifeninnenseite gemessen – zulässig. Dabei muss der Stichkanal ausgefüllt und die Verletzung an der Innenseite mittels Deckenpflaster verschlossen sein.
Abdichtungen mittels Pannenspray sind nur als Notbehelf anzusehen.

Für mehr Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.